
Bei uns geht ein Mensch ans Telefon.
Gebäudeversicherung & Schadenservice für Hausverwaltungen
Wir prüfen Ihre Gebäudeversicherungen auf Lücken und Unterversicherung. Im Schadenfall kümmern wir uns persönlich – mit festem Ansprechpartner und ohne Portalzwang.


- Mensch am Telefon
- fester Ansprechpartner mit Vertretung
- Schadenakte mit Zeitstempeln
- kein Portalzwang
Anbindung an Ihr Verwaltungsprogramm
Der Schadenfall bleibt in Ihrem ERP oder CRM. Bietet Ihr System eine passende Schnittstelle, übertragen wir Statusänderungen darüber direkt in den Schadenfall – laufend, sobald sich etwas tut. Ohne Schnittstelle erhalten Sie die Updates per E-Mail und PDF.

Der Policen- und Haftungsrisiko-Check ist für Sie kostenfrei und unverbindlich – auch ohne Maklerauftrag. Für Verträge in unserem Bestand ist der Schadenservice ohne zusätzliche Kosten: Er ist durch die Courtage abgegolten, die der Versicherer zahlt und die im Versicherungsbeitrag enthalten ist.
Der Check betrifft Ihren Versicherungsschutz und ersetzt keine Rechtsberatung zu Ihrer Haftung als Verwaltung.
Impact Insurance & Finance Management GmbH · Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Vermittlerregister-Nr. D-B868-SWBQG-09 (www.vermittlerregister.info) · bundesweit für Hausverwaltungen
Bei uns geht ein Mensch ans Telefon.
Keine Hotline, kein Callcenter. Während unserer Geschäftszeiten (Mo–Fr, 8–17 Uhr) erreichen Sie telefonisch direkt Ihren Ansprechpartner. Auf E-Mails antworten wir in der Regel am selben Werktag. Wenn er nicht da ist, übernimmt seine feste Vertretung.

Police und Schaden aus einer Hand.
Wir kennen Ihre Police und bearbeiten den Schaden selbst.

Deckungslücken im Blick.
Wir prüfen, ob Ihre Gebäude richtig versichert sind – von der Wohnfläche bis zur Wärmepumpe – und zeigen Ihnen schriftlich, wo Deckungslücken oder Unterversicherung bestehen. Wie sich das auf Ihre Haftung als Verwaltung auswirkt, beurteilt Ihre Rechtsberatung.

Ihr Schadenfall bleibt in Ihrem System.
Der Schadenfall bleibt in Ihrem ERP oder CRM. Bietet Ihr System eine passende Schnittstelle, übertragen wir Statusänderungen darüber direkt in den Schadenfall – laufend, sobald sich etwas tut. Ohne Schnittstelle erhalten Sie die Updates per E-Mail und PDF. So müssen Sie nicht nachfragen; ein neues Portal müssen Sie nicht nutzen.


Gebäudeversicherung für Kommunen
Sie sind eine Kommune? Wir vermitteln Gebäudeversicherung und begleiten Sie im Schadenfall. Auch für Sonderbauten wie Hallenbäder, Schutzbauten oder Unterkünfte suchen wir passenden Versicherungsschutz.
„Wirklich überzeugt war ich, nachdem wir auf Anliegen in der Regel innerhalb einer Stunde eine Antwort bekamen. Das zieht sich seit Beginn unserer Zusammenarbeit durch. So wünscht man es sich!“
Häufige Fragen
Für wen arbeitet IMPACT?
Für Hausverwaltungen und WEG-Bestände ab etwa 500 Einheiten sowie für Kommunen, bundesweit. Wir sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO: Wir handeln im Auftrag unserer Kunden, nicht eines Versicherers. Unsere Vergütung ist die Courtage des Versicherers, die im Versicherungsbeitrag enthalten ist.
Wer übernimmt das Schadenmanagement für Hausverwaltungen?
Wenn Ihre Gebäudeversicherung bei uns liegt, übernehmen wir die Schadenbearbeitung: von der Meldung über die Abstimmung mit dem Versicherer bis zum dokumentierten Abschluss. Ihr fester Ansprechpartner hält Sie per Status-Mail auf dem Laufenden.
Lässt sich das an unser Verwaltungsprogramm anbinden?
Je nach System. Der Schadenfall bleibt in Ihrem ERP oder CRM, in dem Ihr Team ohnehin arbeitet. Bietet Ihr System eine passende Schnittstelle, übertragen wir Stand, Unterlagen und nächste Schritte darüber direkt in den Schadenfall – laufend, sobald sich etwas tut. Ohne Schnittstelle erhalten Sie die Updates per E-Mail und PDF. Ein neues Portal müssen Sie nicht nutzen; auf Wunsch sehen Sie Ihre Schadenakten online ein.
Was kostet das?
Der Policen- und Haftungsrisiko-Check ist für Sie kostenfrei und unverbindlich – auch ohne Maklerauftrag. Für Verträge in unserem Bestand ist der Schadenservice ohne zusätzliche Kosten: Er ist durch die Courtage abgegolten, die der Versicherer zahlt und die im Versicherungsbeitrag enthalten ist.