
Für Städte und Gemeinden – auch kleinere
Gebäudeversicherung und Schadenservice für Kommunen
Wir prüfen den Versicherungsschutz Ihrer Gebäude, suchen auch für Sonderbauten passenden Versicherungsschutz und stehen Ihnen im Schadenfall gegenüber dem Versicherer zur Seite – als Makler auf der Seite Ihrer Kommune.
Impact Insurance & Finance Management GmbH · Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Vermittlerregister-Nr. D-B868-SWBQG-09 (www.vermittlerregister.info) · bundesweit
Das Wichtigste in KĂĽrze
Gebäudeversicherung und Schadenservice für Kommunen – auch für kleinere Gemeinden und Sonderbauten.
Der Gebäude- und Elementar-Check ist kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten eine Zweitmeinung mit schriftlichen Hinweisen.
Im Schadenfall begleiten Sie ein fester Ansprechpartner mit Vertretung, regelmäßige Status-Mails und eine dokumentierte Schadenakte.
Wie finden wir Versicherungsschutz für Hallenbäder, Schutzbauten oder Unterkünfte?
Auch für Sonderbauten wie Hallenbäder, Schutzbauten oder Unterkünfte suchen wir am Markt nach passendem Versicherungsschutz. Wir prüfen jedes Objekt einzeln – Nutzung, Technik und Schadenhistorie; ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer das Risiko übernimmt, entscheidet der Versicherer. Das Ergebnis unserer Prüfung erhalten Sie schriftlich.




Ist unser Gebäudebestand richtig versichert?
Mit dem kostenfreien Gebäude- und Elementar-Check erhalten Sie eine Zweitmeinung zu Ihrem bestehenden Vertrag. Wir prüfen, was für Ihren Gebäudebestand relevant ist, und geben Ihnen schriftliche Hinweise, wo Handlungsbedarf besteht. Keine Rechtsberatung.
Was wir unter anderem prĂĽfen
Gebäudeliste vollständig
Sind alle Gebäude erfasst, mit aktueller Nutzung?
VersicheÂrungsÂsummen und WertÂermittlung
Passen Summen und Bewertungsgrundlage zum heutigen Wert? Droht Unterversicherung?
ElementarÂschutz
Starkregen, Überschwemmung, Rückstau – versichert, ausgeschlossen oder begrenzt?
SonderÂbauten
Hallenbäder, Schutzbauten, Unterkünfte und andere besondere Nutzungen – richtig beschrieben und mitversichert?
Leerstand und Umnutzung
Sind leerstehende oder umgenutzte Gebäude dem Versicherer angezeigt?
ObliegenÂheiten
Welche Pflichten (z. B. Wartung, Brandschutz, Auflagen bei Leerstand) stehen im Vertrag, und sind sie im Alltag erfĂĽllbar?
Selbstbehalte
Höhe und Wirkung im Schadenfall, im Verhältnis zum Beitrag.
Haustechnik und neue Anlagen
Photovoltaik, Wärmepumpen und andere Technik – gemeldet und mitversichert?
DeckungsÂumfang
Lücken oder Doppelungen, z. B. bei Leitungswasser, Glas, Aufräum- und Mehrkosten.
SchadenÂhistorie und Vertragslage
Vorschäden, Sanierungsauflagen, Laufzeit und Kündigungsfristen (wichtig für die Planung einer Vergabe).
Wer unterstĂĽtzt uns im Schadenfall?
Ihr fester Ansprechpartner bei IMPACT, mit fester Vertretung. Wir melden den Schaden beim Versicherer, kümmern uns um Unterlagen und Rückfragen und halten Sie per Status-Mail auf dem Laufenden; die Schadenakte mit Zeitstempeln bekommen Sie als PDF. Wenn es hakt, landet der Fall nach klaren Regeln bei der Geschäftsführung.
Wie läuft der Einstieg für eine Kommune?
Gespräch
Bürgermeisterin oder Bürgermeister, Kämmerei oder Liegenschaftsamt schildern uns die Lage, gern an einem konkreten Objekt.
Unterlagen
Gebäudeliste, bestehende Policen und Schadenhistorie.
PrĂĽfung und Hinweise
Sie erhalten unsere Einschätzung schriftlich.
Pilot
Auf Wunsch starten wir mit einem Objekt, etwa einem Sonderbau, mit Versicherungskonzept und Schadenservice.
Was gilt beim Vergaberecht?
Ob und wie ausgeschrieben werden muss, hängt vor allem vom Auftragswert und vom Vergaberecht Ihres Bundeslandes ab. Das entscheidet Ihre Vergabestelle. Wir richten unser Vorgehen nach Ihren Vorgaben und beteiligen uns, wo verlangt, an Ihrem Vergabeverfahren. Haben wir Sie vorab beraten, etwa mit dem Gebäude- und Elementar-Check, legen wir das in einem späteren Vergabeverfahren offen.
Häufige Fragen
FĂĽr welche Kommunen arbeitet IMPACT?
Für Städte und Gemeinden in ganz Deutschland – auch für kleinere Gemeinden ohne eigene Versicherungsabteilung.
Versichern Sie auch Hallenbäder, Schutzbauten oder Unterkünfte für Geflüchtete?
Auch fĂĽr Sonderbauten suchen wir am Markt nach passendem Versicherungsschutz. Wir prĂĽfen jedes Objekt einzeln; ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer das Risiko ĂĽbernimmt, entscheidet der Versicherer.
Können wir zuerst eine Zweitmeinung zu unserem bestehenden Vertrag bekommen?
Ja. Mit dem kostenfreien Gebäude- und Elementar-Check prüfen wir Ihren bestehenden Vertrag und geben Ihnen schriftliche Hinweise.
Wer begleitet uns im Schadenfall?
Ihr fester Ansprechpartner bei IMPACT, mit fester Vertretung. Bei uns geht ein Mensch ans Telefon.
MĂĽssen wir die Leistung ausschreiben?
Das hängt vor allem vom Auftragswert und vom Vergaberecht Ihres Bundeslandes ab. Die Entscheidung trifft Ihre Vergabestelle; wir richten unser Vorgehen nach ihren Vorgaben. Je nach Ergebnis beauftragen Sie uns direkt oder über eine Ausschreibung.
Was kostet das?
Der Gebäude- und Elementar-Check ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Er begründet keinen Auftrag und keinen Vorrang in einem späteren Vergabeverfahren; die Ergebnisse können Sie frei verwenden. Haben wir Sie vorab beraten, legen wir das in einem späteren Vergabeverfahren offen. Kommt ein Maklerauftrag zustande, ist unsere Tätigkeit durch die Courtage abgegolten, die der Versicherer zahlt und die im Versicherungsbeitrag enthalten ist.